Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BauGB - Baugesetzbuch/§§ 1 - 135c, Erstes Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht/§§ 123 - 135, Sechster Teil - Erschließung/§§ 127 - 135, Zweiter Abschnitt - Erschließungsbeitrag/
Dokument
§ 132 BauGB
Baugesetzbuch (BauGB)
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesrecht
Sechster Teil – Erschließung → Zweiter Abschnitt – Erschließungsbeitrag
§ 132 BauGB – Regelung durch Satzung
Die Gemeinden regeln durch Satzung
- 1.
die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,
- 2.
die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,
- 3.
die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und
- 4.
die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BauGB - Baugesetzbuch/§§ 1 - 135c, Erstes Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht/§§ 123 - 135, Sechster Teil - Erschließung/§§ 127 - 135, Zweiter Abschnitt - Erschließungsbeitrag/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139663,138
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139663,138