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Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EFZG
Gliederungs-Nr.: 800-19-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
(Entgeltfortzahlungsgesetz)

Vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1065) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746, 2021 I S. 154, 2022 I S. 482)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Anwendungsbereich1
Entgeltzahlung an Feiertagen2
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen3a
Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts4
Kürzung von Sondervergütungen4a
Anzeige- und Nachweispflichten5
Forderungsübergang bei Dritthaftung6
Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers7
Beendigung des Arbeitsverhältnisses8
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation9
Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit10
Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten11
Unabdingbarkeit12
Übergangsvorschrift13
(1) Red. Anm.:

Artikel 53 des Pflege-Versicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz/
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