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Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SFischG
Gliederungs-Nr.: 793-1
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282)

Zuletzt geändert durch Artikel 166 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungs- und Geltungsbereich1
Geschlossene und offene Gewässer2
Erklärung offener Gewässer zu geschlossenen3
  
Zweiter Abschnitt  
Fischereiberechtigung  
  
Inhalt des Fischereirechts4
Inhaber des Fischereirechts5
Selbstständige Fischereirechte6
  
Dritter Abschnitt  
Übertragung und Aufhebung von Fischereirechten  
  
Übertragung selbstständiger Fischereirechte7
(weggefallen)8
  
Vierter Abschnitt  
Ausübung des Fischereirechts  
  
Hegepflicht9
Hegepläne9a
Übertragung der Ausübung10
Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen11
Fischereipachtvertrag12
Anzeige von Fischereipachtverträgen13
Fischereierlaubnisvertrag14
Fischereiausübung in Seitenarmenen15
Fischereiausübung in blind endenden Gewässern16
Fischereiausübung in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau16a
Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts17
Fischfang auf überfluteten Grundstücken18
Betretungsrecht19
Ausgleichspflicht20
  
Fünfter Abschnitt  
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften  
  
Fischereibezirke21
Eigenfischereibezirk22
Gemeinschaftlicher Fischereibezirk23
Abrundung von Fischereibezirken24
Fischereigenossenschaft25
Satzung der Fischereigenossenschaft25a
Konstituierung der Fischereigenossenschaft26
  
Sechster Abschnitt  
Fischereischein, Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein  
  
Fischereischein27
Jugendfischereischein28
Gültigkeitsdauer29
Zuständigkeit30
Versagung des Fischereischeines31
Einziehung des Fischereischeines31a
Fischerprüfung32
Gebühren und Abgaben33
Erlaubnisschein34
Inhalt des Erlaubnisscheines35
  
Siebenter Abschnitt  
Fischartenschutz und Schutz dir Fischbestände  
  
Verbot schädigender Mittel36
Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken37
Ablassen von Gewässern38
Schutz der Fischerei39
Sicherung des Fischwechsels40
Schonbezirke41
Fischwege42
Fischwege bei bestehenden Anlagen43
Fischfang an Fischwegen44
Mitführen von Fischereigerät45
  
Achter Abschnitt  
Entschädigung  
  
Entschädigung46
  
Neunter Abschnitt  
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeirat  
  
Fischereibehörde47
Fischereiaufsicht48
Anzeige von Fischsterben49
Befugnisse des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Fischereiverbandes Saar50
(weggefallen)51
  
Zehnter Abschnitt  
Bußgeldbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten52
  
Elfter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übergangsvorschriften53
(weggefallen)54
In-Kraft-Treten55
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/SFischG,SL - Saarländisches Fischereigesetz/
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