Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AbfBeauftrV
Gliederungs-Nr.: 2129-56-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
(Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)

Vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770, 2789) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Pflicht zur Bestellung2
Mehrere Abfallbeauftragte3
Gemeinsamer Abfallbeauftragter4
Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter5
Abfallbeauftragter für Konzerne6
Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten7
  
Abschnitt 2  
Anforderungen an Abfallbeauftragte  
  
Zuverlässigkeit8
Fachkunde9
Übergangsvorschriften10
  
Anlage  
  
Lehrgangsinhalte Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbfBeauftrV - Abfallbeauftragtenverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)