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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontÜbk - Montrealer Übereinkommen/Art. 17 - 37, Kapitel III - Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes/
Dokument
Art. 25 MontÜbk
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Kapitel III – Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes
Art. 25 MontÜbk – Vereinbarungen über Haftungshöchstbeträge
Ein Luftfrachtführer kann sich im Beförderungsvertrag höheren als die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Haftungshöchstbeträgen unterwerfen oder auf Haftungshöchstbeträge verzichten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontÜbk - Montrealer Übereinkommen/Art. 17 - 37, Kapitel III - Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes/
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