Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontÜbk - Montrealer Übereinkommen/Art. 17 - 37, Kapitel III - Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes/
Dokument
Art. 29 MontÜbk
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Kapitel III – Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes
Art. 29 MontÜbk – Grundsätze für Ansprüche
Bei der Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern kann ein Anspruch auf Schadensersatz, auf welchem Rechtsgrund er auch beruht, sei es dieses Übereinkommen, ein Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder ein sonstiger Rechtsgrund, nur unter den Voraussetzungen und mit den Beschränkungen geltend gemacht werden, die in diesem Übereinkommen vorgesehen sind; die Frage, welche Personen zur Klage berechtigt sind und welche Rechte ihnen zustehen, wird hierdurch nicht berührt. Bei einer derartigen Klage ist jeder eine Strafe einschließende, verschärfte oder sonstige nicht kompensatorische Schadensersatz ausgeschlossen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontÜbk - Montrealer Übereinkommen/Art. 17 - 37, Kapitel III - Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadensersatzes/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=311721,30,20040628
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=311721,30,20040628
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.