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§ 115 SGB III
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Bundesrecht

Siebter Abschnitt – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben → Zweiter Unterabschnitt – Allgemeine Leistungen

Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGB III
Gliederungs-Nr.: 860-3
Normtyp: Gesetz

§ 115 SGB III – Leistungen

Die allgemeinen Leistungen umfassen

  1. 1.

    Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

  2. 2.

    Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,

  3. 3.

    Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,

  4. 4.

    Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854). Nummer 2 geändert durch G vom 15. 4. 2015 (BGBl I S. 583).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB III - Sozialgesetzbuch, Drittes Buch/§§ 29 - 135, Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung/§§ 112 - 129, Siebter Abschnitt - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben/§§ 115 - 116, Zweiter Unterabschnitt - Allgemeine Leistungen/