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Zitierungen zu § 15 LRKG M-V, Auslagenerstattung bei Reisen aus ...,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 1 LRKG M-V, Anwendungsbereich

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 01.07.2021

    Titel: Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesreisekostengesetz - LRKG M-V) Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern Amtliche Abkürzung: LRKG M ...