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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: SÜG M-V
Gliederungs-Nr.: 12-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V)

Vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 12-3)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 203)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen 
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
Verschlusssachen2
Betroffener Personenkreis3
Zuständigkeiten4
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse5
Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Personen6
  
Abschnitt 2 
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung7
Einfache Sicherheitsüberprüfung8
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen10
Datenerhebung11
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten12
  
Abschnitt 3 
Verfahren 
  
Sicherheitserklärung13
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung14
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit15
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung16
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung17
  
Abschnitt 4 
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte18
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen19
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien20
Übermittlung und Zweckbindung21
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten22
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten23
  
Teil 2 
Sonderregelung für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen 
  
Anwendungsbereich24
Zuständigkeit25
Sicherheitserklärung26
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse27
Aktualisierung der Sicherheitserklärung28
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse29
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle30
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien31
  
Teil 3 
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen32
Strafvorschriften33
Ermächtigung zur Rechtsverordnung34
Allgemeine Verwaltungsvorschriften35
In-Kraft-Treten36


/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/SÜG M-V,MV - Sicherheitsüberprüfungsgesetz/
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