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Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BBodSchG
Gliederungs-Nr.: 2129-32
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)

Vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Zweck und Grundsätze des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Anwendungsbereich3
  
Zweiter Teil  
Grundsätze und Pflichten  
  
Pflichten zur Gefahrenabwehr4
Entsiegelung5
Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden6
Vorsorgepflicht7
Werte und Anforderungen8
Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen9
Sonstige Anordnungen10
  
Dritter Teil  
Ergänzende Vorschriften für Altlasten  
  
Erfassung11
Information der Betroffenen12
Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung13
Behördliche Sanierungsplanung14
Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle15
Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung16
  
Vierter Teil  
Landwirtschaftliche Bodennutzung  
  
Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft17
  
Fünfter Teil  
Schlussvorschriften  
  
Sachverständige und Untersuchungsstellen18
Datenübermittlung19
Anhörung beteiligter Kreise20
Landesrechtliche Regelungen21
Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften22
Landesverteidigung23
Kosten24
Wertausgleich25
Bußgeldvorschriften26
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502). Abweichender Rechtskrafttermin, s. Art. 4



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz/
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