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Anlage 4 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland

Anhangteil

Titel: Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: GO LT,SL
Gliederungs-Nr.: 1100-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 4 GO LT – Redezeitordnung

zur Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes

Gemäß § 44 der Geschäftsordnung gibt sich der Landtag des Saarlandes nachfolgende Redezeitordnung:

  1. 1.

    Grundsätze

    1. a)

      Für jeden Punkt der Tagesordnung, für den eine Aussprache stattfinden soll, gilt eine

      Gesamtredezeit von 60 Minuten,

      die wie folgt aufgeteilt wird (Grundredezeitmodul):

      -für die SPD-Landtagsfraktion 23 Minuten,
      -für die CDU-Landtagsfraktion 16 Minuten,
      -für die AfD-Landtagsfraktion 6 Minuten,
      -für die Landesregierung *) 15 Minuten.

      Bei Überschreiten der Redezeit von 15 Minuten durch Mitglieder der Landesregierung wird allen Fraktionen jeweils eine Zusatzredezeit in Höhe der Überschreitung gewährt.

      Diese Regelungen gelten auch im Modulverfahren (siehe unten c).

    2. b)

      Werden mehrere Tagesordnungspunkte in einer gemeinsamen Aussprache beraten, so gilt für das Thema das einfache Grundredezeitmodul.

    3. c)

      Das Erweiterte Präsidium kann individuell für einzelne Tagesordnungspunkte Ausnahmen für die Höhe der Gesamtredezeit beschließen (sog. Modulverfahren). **)

    4. d)

      Zusätzlich zu ihrem Redezeitkontingent erhalten

      • alle Fraktionen für die Begründung einer selbst eingebrachten Gesetzesvorlage einen Redezeitbonus von 5 Minuten,

      • die Oppositionsfraktionen für die Begründung eines Antrages als Erstinitiative (sog. Initiativanträge) zusätzlich einen Redezeitbonus von 4 Minuten. (Die Landesregierung ist hiervon ausgenommen.)

      Die für die Begründung von Gesetzentwürfen oder Initiativanträgen in Anspruch genommene Redezeit geht zulasten des Redezeitkontingents des Einbringers (der Fraktion beziehungsweise der Landesregierung).

    5. e)

      Initiativanträge sind Anträge, die während der Sitzung des Erweiterten Präsidiums eingebracht werden oder bis zur Sitzung des Erweiterten Präsidiums (Erstellung des Tagesordnungsentwurfs) bei der Landtagsverwaltung eingegangen sind. Soweit in der Sitzung des Erweiterten Präsidiums von Oppositionsfraktionen Anträge zum gleichen Thema gestellt werden, die in einer gemeinsamen Aussprache beraten werden sollen, bedarf es für die Festlegung des einmalig zustehenden Redezeitbonus der Verständigung der Antragsteller. Wird diese Absprache nicht getroffen, wird der Bonus zwischen den antragstellenden Oppositionsfraktionen gleichmäßig geteilt.

    6. f)

      Zur Begründung korrespondierender Anträge, die nach Erstellung des Tagesordnungsentwurfs von den Fraktionen eingebracht werden können, wird kein Bonus gewährt. Auch die Begründung korrespondierender Anträge geht zulasten des der jeweiligen Fraktion zustehenden Redezeitkontingents.

    7. g)

      Der Redezeitbonus steht bei der Einbringung von Anträgen/Gesetzen durch mehrere Fraktionen nur der/den antragstellenden Fraktion/-en zu. Tritt eine weitere Fraktion bei, bedarf eine mögliche Aufteilung des Bonus der Verständigung zwischen der/den antragstellenden Fraktionen und der beigetretenen Fraktion. Welche der antragstellenden Fraktionen den Redezeitbonus oder Teile davon in Anspruch nimmt, entscheiden die antragstellenden Fraktionen durch interfraktionelle Verständigung und teilen dies der Präsidentin oder dem Präsidenten rechtzeitig vor der Plenarsitzung mit.

    8. h)

      Die für die Berichterstattung durch Ausschussvorsitzende in Anspruch genommenen Redezeiten bleiben von einer Anrechnung auf die Zeitkontingente der jeweiligen Fraktion ausgenommen.

    9. i)

      Der Redezeitbonus bleibt auch bei Anwendung des Modulverfahrens (Multiplizierung des Redezeitkontingents um einen bestimmten Faktor) unverändert

      • bei 4 Minuten für die Begründung eines Antrags einer Oppositionsfraktion,

      • bei 5 Minuten für die Begründung eines Gesetzentwurfs einer Fraktion.

    10. j)

      Über die Rednerreihenfolge entscheidet die sitzungsleitende Präsidentin oder der sitzungsleitende Präsident nach den Kriterien des § 39 der Geschäftsordnung unabhängig von der Reihenfolge des Eingangs der Wortmeldungen.

  2. 2.

    Aktuelle Aussprache

    Die Redezeit bei der Aktuellen Aussprache beträgt für jeden Redebeitrag

    max. 5 Minuten.

    Die Anzahl der Redebeiträge wird nach der Stärke der Fraktionen wie folgt festgelegt:

    -für die SPD-Landtagsfraktion
    max. 7 Beiträge d. h. 35 Minuten
    -für die CDU-Landtagsfraktion
    max. 4 Beiträge d. h. 20 Minuten
    -für die AfD-Landtagsfraktion
    max. 1 Beitrag d. h. 5 Minuten

    Die AfD-Landtagsfraktion erhält bei eigener Antragstellung einen zusätzlichen Redebeitrag von 5 Minuten zur Begründung der von ihr beantragten Aktuellen Aussprache.

    Die Redezeit der Landesregierung ist von einer zeitlichen Beschränkung ausgenommen.

    Eine Überlassung von Redezeitbeiträgen zwischen den Koalitionsfraktionen beziehungsweise den Oppositionsfraktionen ist zulässig.

  3. 3.

    Einzelfragen

    • Eine gegenseitige Inanspruchnahme von Redezeiten zwischen Landesregierung und der die Landesregierung tragenden Fraktion oder umgekehrt findet nicht statt.

    • Die Übertragung von Redezeiten zwischen den Koalitionsfraktionen beziehungsweise zwischen den Oppositionsfraktionen ist zulässig.

    • Die von einer Fraktion bei einem Tagesordnungspunkt nicht in Anspruch genommenen Redezeiten verfallen; das Gleiche gilt für nicht in Anspruch genommene Teilredebeiträge innerhalb der aktuellen Aussprache.

    • Die von einer Rednerin oder einem Redner zugelassenen Zwischenbemerkungen und die Antwort darauf werden nicht auf die Redezeit der Rednerin oder des Redners angerechnet.

    • Die für die Haushaltsberatungen (2. Lesung) festgelegten Redezeiten gelten grundsätzlich nur für den jeweiligen Einzelplan. Nicht in Anspruch genommene Redezeiten können sowohl bei einem anderen Einzelplan verwendet als auch im Vorgriff auf eine folgende Einzelplanberatung in Anspruch genommen werden.

    Eine gegenseitige Inanspruchnahme von Redezeiten zwischen Fraktionen ist zugelassen. Redezeiten können jedoch nicht auf den nächsten Debattentag übertragen werden.

*)

auf freiwilliger Basis

**)

halbes Grundredezeitmodul:

-für die
SPD-Landtagsfraktion11,5 Minuten
-für die
CDU-Landtagsfraktion8 Minuten
-für die
AfD-Landtagsfraktion3 Minuten
-für die Landesregierung 7,5 Minuten
   30 Minuten

doppeltes Grundredezeitmodul:

-für die
SPD-Landtagsfraktion46 Minuten
-für die
CDU-Landtagsfraktion32 Minuten
-für die
AfD-Landtagsfraktion12 Minuten
-für die Landesregierung 30 Minuten
   120 Minuten


/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/Anhang/
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