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- BremBG,HB - Bremisches Beamtengesetz
- §§ 30 - 45, Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses
- §§ 35 - 40, Unterabschnitt 2 - Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
Aktueller Ordner
- § 35 BremBG, Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 25 des Beamtenstatusgesetzes)
- § 36 BremBG, Ruhestand auf Antrag
- § 37 BremBG, Einstweiliger Ruhestand von politischen Beamtinnen und Beamten (§ 30 des Beamtenstat...
- § 38 BremBG, Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 des Beamtenstatusgese...
- § 39 BremBG, Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 des Beamtenst...
- § 40 BremBG, Beginn des einstweiligen Ruhestandes