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§ 31 AbgGRhPf, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2016
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 32 AbgGRhPf, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2016
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 33 AbgGRhPf, Beförderungsverbot
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2016
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 33a AbgGRhPf, Hochschullehrer
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.09.2010
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 34 AbgGRhPf, Wahlbeamte auf Zeit
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.03.1979
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 35 AbgGRhPf, Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.03.1979
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 36 AbgGRhPf, Angestellte des Bundes und anderer Länder
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.1991
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...
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§ 37 AbgGRhPf, Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 25.11.1989
Fünfter Teil – Übergangsregelung, Inkrafttreten Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Normgeber: Rheinland-Pfalz Amtliche Abkürzung ...
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§ 38 AbgGRhPf, Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.1994
Fünfter Teil – Übergangsregelung, Inkrafttreten Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Normgeber: Rheinland-Pfalz Amtliche Abkürzung ...