Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Verf,NI - Verfassung/Art. 1 - 6c, Erster Abschnitt - Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele/
Dokument
Art. 6c Verf
Niedersächsische Verfassung
Niedersächsische Verfassung
Landesrecht Niedersachsen
Erster Abschnitt – Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele
Art. 6c Verf – Klima
In Verantwortung auch für die künftigen Generationen schützt das Land das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Verf,NI - Verfassung/Art. 1 - 6c, Erster Abschnitt - Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173452,85
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173452,85
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.