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- §§ 72 - 81, Abschnitt 9 - Übergangsvorschriften
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- § 79 BremBesG, Übergangsvorschrift zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Beso...
- § 80 BremBesG, Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienst...
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