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§ 19 MFG
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Landesrecht Niedersachsen

V. Abschnitt – Schlussbestimmungen

Titel: Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: MFG
Gliederungs-Nr.: 77100010000000
Normtyp: Gesetz

§ 19 MFG – Geltungsbereich

Das Gesetz findet auf die Förderung der Land- und Forstwirtschaft keine Anwendung.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/MFG,NI - MittelstandsförderungsG/§§ 16 - 20, V. Abschnitt - Schlussbestimmungen/
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