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Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HWG
Gliederungs-Nr.: 2136-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

In der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605) (1)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Einleitende Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Öffentliche Wege2
Anliegerinnen und Anlieger3
Wegeeigentum4
Haftung5
  
Zweiter Teil  
Widmung  
  
Entstehung und Wirkung6
Entwidmung7
Veränderung8
  
Dritter Teil  
Wegeverzeichnis  
  
Eintragung und Einsicht9
Inhalt10
Wirkung11
  
Vierter Teil  
Wegebau  
  
Trägerin der Wegebaulast12
Umfang der Wegebaulast13
Umweltverträglichkeitsprüfung13a
Beteiligung der Öffentlichkeit13b
Wegebau für Aufschließungen14
Planfeststellung, Plangenehmigung15
Veränderungssperre, Vorkaufsrecht15a
Enteignung15b
Vorzeitige Besitzeinweisung15c
Vorzeitiger Baubeginn15d
  
  
Fünfter Teil  
Wegenutzung  
  
Gemeingebrauch16
Anliegergebrauch17
Überfahrten18
Sondernutzungen19
  
Sechster Teil  
Wegeordnung  
  
Benennung und Kennzeichnung20
Duldungspflichten21
Veränderungsverbot22
Schutz der öffentlichen Wege23
Einfriedigung24
Private Verkehrsflächen25
Anschluss von baulichen Anlagen26
Verhältnis zum Baupolizeirecht27
  
Siebenter Teil  
Wegereinigung  
  
Reinigung und Winterdienst28
Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger29
Umfang und Häufigkeit der Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger30
Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger31
Öffentlicher Reinigungsdienst32
Gebühren für den öffentlichen Reinigungsdienst33
Beauftragte34
Bekanntgabe der zur Reinigung und zum Winterdienst Verpflichteten und der Beauftragten35
Außergewöhnliche Verschmutzung durch besondere Grundstücksnutzung36
  
Achter Teil  
Entschädigung  
  
Entschädigungsansprüche37
Dauernde Beeinträchtigungen38
Vorübergehende Beeinträchtigungen39
Entschädigung bei Sondernutzung40
Anspruchsgrenzen41
Entschädigung der Duldungspflichtigen42
Erfüllung des Entschädigungsanspruchs43
  
Neunter Teil  
Erschließungsbeiträge  
  
Erhebung des Erschließungsbeitrages44
Art und Umfang der Erschließungsanlagen45
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes46
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes47
Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen47a
Nutzungsfaktoren47b
Kostenspaltung48
Merkmale der endgültigen Herstellung und zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Beiträgen49
Ablösung50
(weggefallen)51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
(weggefallen)56
Anrechnung bisheriger Leistungen57
Berücksichtigung bisheriger Sielbaubeiträge58
weggefallen59
  
Zehnter Teil  
Verfahren  
  
Beseitigungspflicht60
Anordnungsbefugnis61
Kostenfestsetzung62
Verjährung des Zahlungsanspruchs63
  
Elfter Teil  
Überleitung  
  
Vorhandene öffentliche Wege64
Übernahmepflichten für Unternehmerstraßen65
Freiwillige Übernahme66
Wegebaulast bis zur Übernahme67
Bisherige Überfahrten68
Bisherige Sondernutzungen69
Bisherige Reinigungspflichten70
  
Zwölfter Teil  
Schlussbestimmungen  
  
Befreiung71
Ordnungswidrigkeiten72
(1) Red. Anm.:

Nach § 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605) gelten die Änderungen des § 1 für alle noch nicht abgeschlossenen Sachverhalte.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HWG,HH - Hamburgisches Wegegesetz/
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