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Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: ÖGDG
Gliederungs-Nr.: 2120-f-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen
(Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG)

Vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 577)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Teil 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Grundsätze1
Aufgabenstellung2
Recht auf Beratung3
  
Teil 2  
Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes  
  
Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes4
Behörden und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes5
Gesundheitsämter6
Landesuntersuchungsamt7
Qualitätssicherung8
  
Teil 3  
Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung  
  
Gesundheitsberichterstattung9
Jahresgesundheitsberichte der Gesundheitsämter10
Übermittlung sonstiger gesundheitsrelevanter Daten11
Gesundheitsplanung12
  
Teil 4  
Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe, Gesundheitsschutz  
  
Abschnitt 1  
Gesundheitsförderung  
  
Gesundheitsförderung13
Kinder- und Jugendgesundheitspflege14
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder14a
Maßnahmen der Prävention15
Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für ältere Menschen16
  
Abschnitt 2  
Gesundheitshilfe  
  
Grundsätze der Gesundheitshilfe17
Sozialpsychiatrie18
Sonstige Angebote der Gesundheitshilfe19
  
Abschnitt 3  
Gesundheitsschutz  
  
Schutz vor schädigenden Umwelteinflüssen20
Gesundheitlicher Verbraucherschutz21
Infektionshygiene22
  
Teil 5  
Gutachterwesen, Rechtsmedizin  
  
Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten23
Rechtsmedizin24
  
Teil 6  
Gesundheitsaufsicht, Qualitätssicherung  
  
Gesundheitliche Überwachung von Einrichtungen25
Arznei- und Betäubungsmittel26
Überwachung von Heilpraktikern und Angehörigen der Gesundheitsfachberufe27
Kranken-, alten- und heilerziehungspflegerische Tätigkeiten28
  
Teil 7  
Gesundheitsfachberufe  
  
Gesundheitsfachberufe29
  
Teil 8  
Ethikkommission  
  
Ethikkommission30
Zusammensetzung der Ethikkommission30a
Unabhängigkeit und Pflichten der Mitglieder, Stellvertreter und externer Sachverständiger30b
Verordnungsermächtigung30c
  
Teil 9  
Datenschutz  
  
Geheimhaltungspflichten31
Zweckbindung und Übermittlung32
Speicherung und Löschung33
Auskunft und Akteneinsicht34
(weggefallen)35
Datenverarbeitung für Forschungszwecke36
Datenverarbeitung im Auftrag36a
  
Teil 10  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Kosten und Entgelte37
Ordnungswidrigkeiten38
Einschränkung von Grundrechten39
Übergangsregelung40
Änderung von Rechtsvorschriften41
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang42
Aufhebung von Rechtsvorschriften43
In-Kraft-Treten44
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/ÖGDG,HB - Gesundheitsdienstgesetz/
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