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Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Normgeber: Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung: EinigStV,NI
Gliederungs-Nr.: 44000000300000
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Vom 21. Februar 1991 (Nds. GVBl. S. 139 - VORIS 44000 00 03 00 000 -)

Auf Grund des § 27a Abs. 1 und 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 499), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. März 1990 (Bundesgesetzbl. I S. 422), wird verordnet:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/EinigStV,NI - EinigungsstellenV/
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