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Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO)
Erster Abschnitt – Aufstellung des Haushaltsplans, Planungsgrundsätze
§ 3 KomHKVO – Finanzhaushalt
In den Finanzhaushalt werden mit folgender Gliederung aufgenommen
- 1.
als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- a)
Steuern und ähnliche Abgaben,
- b)
Zuwendungen und allgemeine Umlagen, außer für Investitionstätigkeit,
- c)
sonstige Transfereinzahlungen,
- d)
öffentlich-rechtliche Entgelte, außer Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit,
- e)
privatrechtliche Entgelte, außer für Investitionstätigkeit,
- f)
Kostenerstattungen und Kostenumlagen, außer für Investitionstätigkeit,
- g)
Zinsen und ähnliche Einzahlungen und
- h)
sonstige haushaltswirksame Einzahlungen,
- 2.
als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- a)
Personalauszahlungen,
- b)
Versorgungsauszahlungen,
- c)
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände,
- d)
Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
- e)
Transferauszahlungen, außer für Investitionstätigkeit, und
- f)
sonstige haushaltswirksame Auszahlungen,
- 3.
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
- 4.
als Einzahlungen für Investitionstätigkeit
- a)
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionstätigkeit,
- b)
Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit,
- c)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen,
- d)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögensanlagen und
- e)
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit,
- 5.
als Auszahlungen für Investitionstätigkeit
- a)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- b)
Auszahlungen für Baumaßnahmen,
- c)
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen,
- d)
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögensanlagen,
- e)
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen und
- f)
Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit,
- 6.
der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit,
- 7.
die Summe der Salden nach den Nummern 3 und 6 als Finanzmittelüberschuss oder Finanzmittelfehlbetrag,
- 8.
als Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
- a)
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und
- b)
Einzahlungen aus der Aufnahme innerer Darlehen,
- 9.
als Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
- a)
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und
- b)
Auszahlungen für die Rückzahlung innerer Darlehen,
- 10.
der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und
- 11.
die Summe der Salden aus den Nummern 7 und 10 als Finanzmittelveränderung.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/KomHKVO,NI - Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung/§§ 1 - 16, Erster Abschnitt - Aufstellung des Haushaltsplans, Planungsgrundsätze/
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7866949,4