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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/ÖffOrdnOG,HB - Öffentliche Ordnung-Ortsgesetz/
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§ 1 ÖffOrdnOG
Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
Landesrecht Bremen
§ 1 ÖffOrdnOG – Missbräuchliche Formen der Bettelei
Die Bettelei in Begleitung von Kindern oder durch Kinder ist untersagt. Ferner ist die Bettelei untersagt, soweit Personen bedrängt, festgehalten oder berührt werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/ÖffOrdnOG,HB - Öffentliche Ordnung-Ortsgesetz/
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