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Art. 9 HG 2019/2020
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HG 2019/2020
Gliederungs-Nr.: 630-2-22-F
Normtyp: Gesetz

Art. 9 HG 2019/2020 – Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 84 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Art. 34 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort "Gerichte" die Wörter " , in Abschiebungshafteinrichtungen" eingefügt.

    2. b)

      Es wird folgender Satz 3 angefügt:

      "Die Zulage nach Satz 1 Nr. 3 wird nicht neben einer Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gewährt; dies gilt entsprechend, wenn und solange die Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 fortgezahlt wird."

  2. 2.

    In Anlage 1 werden in der Fußnote 1 zu der Besoldungsgruppe A 15 nach dem Wort "Forsten" die Wörter "oder am Staatlichen Bauamt" eingefügt.

  3. 3.

    Anlage 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Bei der Amtsbezeichnung "Sekretär, Sekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Justizsicherheits-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    2. b)

      Bei der Amtsbezeichnung "Obersekretär, Obersekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museumsbetriebs-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    3. c)

      Bei der Amtsbezeichnung "Hauptsekretär, Hauptsekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    4. d)

      Bei der Amtsbezeichnung "Inspektor, Inspektorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    5. e)

      Bei der Amtsbezeichnung "Oberinspektor, Oberinspektorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    6. f)

      Bei der Amtsbezeichnung "Amtmann, Amtfrau" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    7. g)

      Bei der Amtsbezeichnung "Amtsrat, Amtsrätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    8. h)

      Bei der Amtsbezeichnung "Rat, Rätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Medizinal-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    9. i)

      Bei der Amtsbezeichnung "Oberrat, Oberrätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    10. j)

      Bei der Amtsbezeichnung "Direktor, Direktorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museums-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

    11. k)

      Bei der Amtsbezeichnung "Leitender Direktor, Leitende Direktorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museums-" das Wort "Pflege-" eingefügt.

  4. 4.

    In Anlage 7 Rechtsgrundlage Art. 51 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe "41,82" durch die Angabe "100,00" ersetzt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2019/2020,BY - Haushaltsgesetz 2019/2020/