Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/SenG,BE - Senatorengesetz/§§ 1 - 23, I. Abschnitt - Rechtsstellung der Mitglieder des Senats/§§ 22 - 23, 4. Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Berlin
- SenG,BE - Senatorengesetz
- §§ 1 - 23, I. Abschnitt - Rechtsstellung der Mitglieder des Senats
- §§ 22 - 23, 4. Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes