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AdÜbAG - Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2021
Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ...
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§ 1 AdÜbAG, Begriffsbestimmungen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2021
Abschnitt 1 – Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die ...
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§ 2 AdÜbAG, Sachliche Zuständigkeiten
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2021
Abschnitt 1 – Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die ...
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§ 3 AdÜbAG, Verfahren
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2021
Abschnitt 1 – Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die ...
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§ 4 AdÜbAG, Adoptionsbewerbung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2021
Abschnitt 2 – Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von ...
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§ 5 AdÜbAG, Aufnahme eines Kindes
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2002
Abschnitt 2 – Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von ...
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§ 6 AdÜbAG, Einreise und Aufenthalt
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2005
Abschnitt 2 – Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von ...
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§ 7 AdÜbAG, Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpf...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2002
Abschnitt 2 – Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von ...
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§ 8 AdÜbAG, Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlu...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2002
Abschnitt 3 – Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den ...
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§ 9 AdÜbAG, Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Ann...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2002
Abschnitt 3 – Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses Titel: Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den ...