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Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NKWG
Gliederungs-Nr.: 20330010000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35 - VORIS 20330 01 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 830)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Teil  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
- aufgehoben -3
Wahlgrundsätze, Wahlsystem4
Ausübung des Wahlrechts5
Allgemeiner Kommunalwahltag6
  
Zweiter Teil  
Wahl der Abgeordneten  
  
Erster Abschnitt  
Gliederung des Wahlgebiets  
  
Wahlbereiche7
Wahlbezirke, Wahlräume8
  
Zweiter Abschnitt  
Wahlorgane und Wahlehrenämter  
  
Wahlleitung9
Wahlausschuss10
Wahlvorstand11
Tätigkeit der Wahlvorstände12
Wahlehrenämter13
  
Dritter Abschnitt  
Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge  
  
Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter, Landeswahlausschuss14
- aufgehoben -15
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung16
- aufgehoben -17
Wählerverzeichnis18
Wahlschein19
- aufgehoben -20
Wahlvorschläge21
Wahlanzeige22
Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge23
Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber24
Rücktritt, Tod und Verlust der Wählbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern25
Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen26
Vorprüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung27
Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge28
Stimmzettel29
  
Vierter Abschnitt  
Wahlhandlung  
  
Stimmabgabe30
Gültigkeit der Stimmen30a
Wahlgeräte30b
Briefwahl31
Wahrung des Wahlgeheimnisses; Wahlurnen32
Öffentlichkeit der Wahl, Wahlwerbung, Unterschriftensammlung, Wählerbefragung33
  
Fünfter Abschnitt  
Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses  
  
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken34
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen35
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlbereich36
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen37
Ersatzpersonen38
Bekanntgabe des Wahlergebnisses39
Annahme der Wahl40
  
Sechster Abschnitt  
Wahlen aus besonderem Anlass  
  
Nachwahl41
Wiederholungswahl42
Einzelne Neuwahl43
Neuwahl bei Bildung oder Umbildung einer Samtgemeinde zum Beginn einer Wahlperiode43a
  
Siebter Abschnitt  
Ersatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen  
  
Ersatz von Abgeordneten44
Ausscheiden von Ersatzpersonen45
  
Dritter Teil  
Direktwahl  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeines  
  
Anwendung von Vorschriften über die Wahl der Abgeordneten45a
Wahltag, Wahlzeit, Wahlbekanntmachung45b
Wahlleitung und Wahlausschuss45c
  
Zweiter Abschnitt  
Erste Wahl  
  
Bewerberbestimmung, Wahlvorschläge45d
Stimmzettel, Stimmabgabe45e
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken45f
Feststellungen des Wahlergebnisses im Wahlgebiet45g
Annahme der Wahl45h
Wahl bei vorzeitigem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers45i
  
Dritter Abschnitt  
Stichwahl, Wiederholungswahl, neue Direktwahl, Abwahl  
  
Allgemeine Regelungen zur Stichwahl45j
Wählerverzeichnis für die Stichwahl45k
Ergebnis der Stichwahl45l
Wiederholungswahl45m
Neue Direktwahl45n
Abwahl45o
  
Vierter Teil  
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung  
  
Allgemeines45p
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates und des Ortsrates45q
Wahl der Mitglieder der Einwohnervertretung45r
  
Fünfter Teil  
Wahlprüfung und Wahlkosten  
  
Wahleinspruch46
Verfahren der Wahlprüfung47
Inhalt der Wahlprüfungsentscheidung48
Zustellung der Entscheidung und Rechtsmittel49
Einspruch gegen Feststellungen in Bezug auf den Ersatz von Abgeordneten sowie das Ausscheiden von Ersatzpersonen49a
Wahlkosten50
  
Sechster Teil  
Schlussvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten50a
Wahlstatistik51
Maßgebende Einwohnerzahl52
Schriftform52a
Fristen und Termine52b
Sonderregelungen für den Fall des Vorliegens einer festgestellten epidemischen Lage52c
Verordnungsermächtigung53
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.