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Aktueller Ordner
- § 99 SGB IV, Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
- § 100 SGB IV, Inhalt des elektronischen Lohnnachweises
- § 101 SGB IV, Stammdatendatei
- § 102 SGB IV, Annahme, Prüfung und Weiterleitung der Daten zum Lohnnachweisverfahren
- § 103 SGB IV, Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung