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Zitierungen zu § 7 UntAusschG, Öffentlichkeit der Sitzungen,
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§ 9 UntAusschG, Verlesung von Protokollen und Schriftstücken
Normgeber: Bremen, Gilt ab: 27.11.1982
Titel: Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen Normgeber: Bremen Amtliche Abkürzung: UntAusschG Gliederungs-Nr.: 1100-e-1 Normtyp: Gesetz § 9 UntAusschG – Verlesung ...