Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


ANLAGE III BremBesG
Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremBesG
Gliederungs-Nr.: 2042-a-2
Normtyp: Gesetz

ANLAGE III BremBesG – Besoldungsordnung R (zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)

Besoldungsgruppe R 1

Richterin am Amtsgericht 2) , Richter am Amtsgericht 2)

Richterin am Arbeitsgericht, Richter am Arbeitsgericht

Richterin am Landgericht, Richter am Landgericht

Richterin am Sozialgericht, Richter am Sozialgericht

Richterin am Verwaltungsgericht, Richter am Verwaltungsgericht

Staatsanwältin 1) , Staatsanwalt 1)

1)

Erhält als Gruppenleiterin oder als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6; anstatt jeweils einer Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder als Abteilungsleiter können zwei Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Gruppenleiterinnen oder als Gruppenleiter ausgebracht werden.

2)

Erhält als Gruppenleiterin oder als Gruppenleiter bei einem Amtsgericht mit 15 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 6; anstatt jeweils einer Planstelle für eine Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin oder einen Richter am Amtsgericht als weiteren aufsichtführenden Richter können zwei Planstellen für Richterinnen am Amtsgericht als Gruppenleiterinnen oder Richter am Amtsgericht als Gruppen-leiter ausgebracht werden.

Besoldungsgruppe R 2

Direktorin des Amtsgerichts, Direktor des Amtsgerichts

  • als Direktorin oder als Direktor des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 1) -

Direktorin des Arbeitsgerichts 1) , Direktor des Arbeitsgerichts 1)

Direktorin des Sozialgerichts 1) , Direktor des Sozialgerichts 1)

Oberstaatsanwältin, Oberstaatsanwalt

  • als Abteilungsleiterin oder als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht 2) -

  • als Dezernentin oder als Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht 3) -

  • als Leiterin der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen oder als Leiter der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen 9)

  • als ständige Vertreterin der Leitung der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen oder als ständiger Vertreter der Leitung der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen 10)

Richterin am Amtsgericht, Richter am Amtsgericht

  • als weitere aufsichtsführende Richterin 4)  oder als weiterer aufsichtsführender Richter 4) -

  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 5) -

Richterin am Arbeitsgericht, Richter am Arbeitsgericht

  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Arbeitsgerichts 5) -

Richterin am Finanzgericht, Richter am Finanzgericht

Richterin am Landessozialgericht, Richter am Landessozialgericht

Richterin am Oberlandesgericht, Richter am Oberlandesgericht

Richterin am Oberverwaltungsgericht, Richter am Oberverwaltungsgericht

Richterin am Sozialgericht, Richter am Sozialgericht

  • als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Sozialgerichts 5) -

Vizepräsidentin des Amtsgerichts 6) , Vizepräsident des Amtsgerichts 6)

Vizepräsidentin des Landgerichts 7) , Vizepräsident des Landgerichts 7)

Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts 8) , Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 8)

Vorsitzende Richterin am Landgericht, Vorsitzender Richter am Landgericht

Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

1)

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6, soweit acht und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind.

2)

Erhält als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6.

3)

Erhält als ständige Vertretung der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts eine Amtszulage nach Anlage 6.

4)

An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen.

5)

Soweit acht und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind.

6)

Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen oder des Amtsgerichts Bremerhaven; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6, soweit 16 und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind.

7)

Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landgerichts; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.

8)

Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsgerichts; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.

9)

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6, soweit acht und mehr Staatsanwaltsplanstellen in der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen ausgebracht sind.

10)

Soweit acht und mehr Staatsanwaltsplanstellen in der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen ausgebracht sind.

Besoldungsgruppe R 3

Präsidentin des Amtsgerichts, Präsident des Amtsgerichts

  • als Präsidentin oder als Präsident des Amtsgerichts Bremerhaven -

Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Präsident des Verwaltungsgerichts

Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Vizepräsident des Finanzgerichts

Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts

Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts 1) , Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 1)

Vorsitzende Richterin am Finanzgericht, Vorsitzender Richter am Finanzgericht

Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht

1)

Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.

Besoldungsgruppe R 4

Leitende Oberstaatsanwältin, Leitender Oberstaatsanwalt

  • als Leiterin oder als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht -

Präsidentin des Amtsgerichts, Präsident des Amtsgerichts

  • als Präsidentin oder als Präsident des Amtsgerichts Bremen -

Präsidentin des Landgerichts, Präsident des Landgerichts

Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts, Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Besoldungsgruppe R 5

Generalstaatsanwältin, Generalstaatsanwalt

  • als Leiterin oder als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht -

Präsidentin des Finanzgerichts, Präsident des Finanzgerichts

Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Präsident des Landesarbeitsgerichts

Besoldungsgruppe R 6

Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Präsident des Oberverwaltungsgerichts

Besoldungsgruppe R 7

Keine Ämter

Besoldungsgruppe R 8

Präsidentin des Oberlandesgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts

Besoldungsgruppe R 9

Keine Ämter

Besoldungsgruppe R 10

Keine Ämter



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremBesG,HB - Bremisches Besoldungsgesetz/Anhang/