Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
Dokument
Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
Anhangteil
ANLAGE III BremBesG – Besoldungsordnung R (zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
Besoldungsgruppe R 1
Richterin am Amtsgericht 2) , Richter am Amtsgericht 2)
Richterin am Arbeitsgericht, Richter am Arbeitsgericht
Richterin am Landgericht, Richter am Landgericht
Richterin am Sozialgericht, Richter am Sozialgericht
Richterin am Verwaltungsgericht, Richter am Verwaltungsgericht
Staatsanwältin 1) , Staatsanwalt 1)
Erhält als Gruppenleiterin oder als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6; anstatt jeweils einer Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder als Abteilungsleiter können zwei Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Gruppenleiterinnen oder als Gruppenleiter ausgebracht werden.
Erhält als Gruppenleiterin oder als Gruppenleiter bei einem Amtsgericht mit 15 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 6; anstatt jeweils einer Planstelle für eine Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin oder einen Richter am Amtsgericht als weiteren aufsichtführenden Richter können zwei Planstellen für Richterinnen am Amtsgericht als Gruppenleiterinnen oder Richter am Amtsgericht als Gruppen-leiter ausgebracht werden.
Besoldungsgruppe R 2
Direktorin des Amtsgerichts, Direktor des Amtsgerichts
als Direktorin oder als Direktor des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 1) -
Direktorin des Arbeitsgerichts 1) , Direktor des Arbeitsgerichts 1)
Direktorin des Sozialgerichts 1) , Direktor des Sozialgerichts 1)
Oberstaatsanwältin, Oberstaatsanwalt
als Abteilungsleiterin oder als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht 2) -
als Dezernentin oder als Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht 3) -
als Leiterin der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen oder als Leiter der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen 9)
als ständige Vertreterin der Leitung der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen oder als ständiger Vertreter der Leitung der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen 10)
Richterin am Amtsgericht, Richter am Amtsgericht
als weitere aufsichtsführende Richterin 4) oder als weiterer aufsichtsführender Richter 4) -
als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 5) -
Richterin am Arbeitsgericht, Richter am Arbeitsgericht
als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Arbeitsgerichts 5) -
Richterin am Finanzgericht, Richter am Finanzgericht
Richterin am Landessozialgericht, Richter am Landessozialgericht
Richterin am Oberlandesgericht, Richter am Oberlandesgericht
Richterin am Oberverwaltungsgericht, Richter am Oberverwaltungsgericht
Richterin am Sozialgericht, Richter am Sozialgericht
als die ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors des Sozialgerichts 5) -
Vizepräsidentin des Amtsgerichts 6) , Vizepräsident des Amtsgerichts 6)
Vizepräsidentin des Landgerichts 7) , Vizepräsident des Landgerichts 7)
Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts 8) , Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 8)
Vorsitzende Richterin am Landgericht, Vorsitzender Richter am Landgericht
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Erhält als die ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6.
Erhält als ständige Vertretung der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts eine Amtszulage nach Anlage 6.
An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen.
Soweit acht und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind.
Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen oder des Amtsgerichts Bremerhaven; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6, soweit 16 und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind.
Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landgerichts; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.
Als die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsgerichts; erhält eine Amtszulage nach Anlage 6.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 6, soweit acht und mehr Staatsanwaltsplanstellen in der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen ausgebracht sind.
Soweit acht und mehr Staatsanwaltsplanstellen in der Zweigstelle Bremerhaven der Staatsanwaltschaft Bremen ausgebracht sind.
Besoldungsgruppe R 3
Präsidentin des Amtsgerichts, Präsident des Amtsgerichts
als Präsidentin oder als Präsident des Amtsgerichts Bremerhaven -
Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Präsident des Verwaltungsgerichts
Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Vizepräsident des Finanzgerichts
Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts 1) , Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 1)
Vorsitzende Richterin am Finanzgericht, Vorsitzender Richter am Finanzgericht
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
Besoldungsgruppe R 4
Leitende Oberstaatsanwältin, Leitender Oberstaatsanwalt
als Leiterin oder als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht -
Präsidentin des Amtsgerichts, Präsident des Amtsgerichts
als Präsidentin oder als Präsident des Amtsgerichts Bremen -
Präsidentin des Landgerichts, Präsident des Landgerichts
Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts, Vizepräsident des Oberlandesgerichts
Besoldungsgruppe R 5
Generalstaatsanwältin, Generalstaatsanwalt
als Leiterin oder als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht -
Präsidentin des Finanzgerichts, Präsident des Finanzgerichts
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Präsident des Landesarbeitsgerichts
Besoldungsgruppe R 6
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Präsident des Oberverwaltungsgerichts
Besoldungsgruppe R 7
Keine Ämter
Besoldungsgruppe R 8
Präsidentin des Oberlandesgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts
Besoldungsgruppe R 9
Keine Ämter
Besoldungsgruppe R 10
Keine Ämter
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremBesG,HB - Bremisches Besoldungsgesetz/Anhang/
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7738973,97