Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NAbfG,NI - Niedersächsisches Abfallgesetz/§§ 31 - 39, Sechster Teil - Entladung von Abfällen von Schiffen in Seehäfen/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Niedersachsen
- NAbfG,NI - Niedersächsisches Abfallgesetz
- §§ 31 - 39, Sechster Teil - Entladung von Abfällen von Schiffen in ...
Aktueller Ordner
- § 31 NAbfG, Anwendungsbereich
- § 32 NAbfG, Begriffsbestimmungen
- § 33 NAbfG, Hafenauffangeinrichtungen
- § 34 NAbfG, Abfallbewirtschaftungspläne für Abfälle von Schiffen, Informationen
- § 35 NAbfG, Voranmeldung von Abfällen
- § 36 NAbfG, Entladung von Abfällen von Schiffen
- § 37 NAbfG, Überwachung
- § 38 NAbfG, Kostendeckungssysteme und Entgeltordnung
- § 39 NAbfG, Ausnahmen und Sonderregelungen