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- § 43 LBG, Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand, Beginn des Ruhestandes
- § 44 LBG, Wiederverwendung aus dem Ruhestand
- § 45 LBG, Übermittlung von ärztlichen Gutachten
- § 46 LBG, Einstweiliger Ruhestand
- § 47 LBG, Beginn des einstweiligen Ruhestandes und Wiederverwendung