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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/Art. 41 - 49, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag/Art. 42 - 49, 2. Abschnitt - Unvereinbarkeit von Amt und Mandat/
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Art. 43a BayAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Landesrecht Bayern
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag → 2. Abschnitt – Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Art. 43a BayAbgG
(weggefallen)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/Art. 41 - 49, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag/Art. 42 - 49, 2. Abschnitt - Unvereinbarkeit von Amt und Mandat/
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