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Zitierungen zu § 1 LEG, Sachlicher und örtlicher Geltungsbereich...,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 24 LEG, Sonstige Bahnen

    Normgeber: Bremen, 

    2. Abschnitt – Anschlussbahnen Titel: Landeseisenbahngesetz (LEG) Normgeber: Bremen Amtliche Abkürzung: LEG Gliederungs-Nr.: 93-c-1 Normtyp: Gesetz § 24 LEG – Sonstige Bahnen