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Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz - NVAbstG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz - NVAbstG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NVAbstG
Gliederungs-Nr.: 11240010000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
(Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz - NVAbstG)

Vom 23. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 270 - VORIS 11240 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes *) vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 24)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Beteiligungsrecht1
Anwendung des Landeswahlrechts2
  
Zweiter Abschnitt 
Volksinitiative 
  
Gegenstand der Volksinitiative3
Unterschriftenbögen4
Vertreterinnen und Vertreter5
Anzeigeverfahren6
Eintragung in die Unterschriftenbögen7
Bestätigung des Stimmrechts der Eingetragenen8
Einreichung und Auswertung der Unterschriftenbögen9
Ungültigkeit von Eintragungen10
Behandlung im Landtag11
  
Dritter Abschnitt 
Volksbegehren 
  
Gegenstand des Volksbegehrens12
Unterschriftenbögen13
Vertreterinnen und Vertreter14
Anzeigeverfahren15
Eintragung in die Unterschriftenbögen16
Einreichung und Auswertung der Unterschriftenbögen17
Ungültigkeit von Eintragungen18
Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens19
Verfahren nach Feststellung der Zulässigkeit20
Änderung und Rücknahme des Volksbegehrens21
Feststellung des Ergebnisses des Volksbegehrens22
Vorlage des Volksbegehrens beim Landtag23
  
Vierter Abschnitt 
Volksentscheid 
  
Volksentscheid24
Bekanntmachung von Tag und Gegenstand des Volksentscheids25
Gliederung des Abstimmungsgebiets26
Abstimmungsorgane27
Stimmzettel, Abstimmungsfrage28
Teilnahme an der Abstimmung29
Stimmabgabe30
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Stimmbriefen, Auslegungsregeln31
Ermittlung des Abstimmungsergebnisses32
Ergebnis des Volksentscheids33
Anfechtung des Volksentscheids34
Ausfertigung und Verkündung35
  
Fünfter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten36
Fristen und Termine37
Ausführungsbestimmungen38
Kosten39
Statistik und Datenschutz40
Mitwirkung der Samtgemeinden41
Sicherung und Vernichtung der Abstimmungsunterlagen42
(weggefallen)43
In-Kraft-Treten44
  
Anlage 
  
Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 in Bezug auf BerufsreglementierungenAnlage
*)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NVAbstG,NI - Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz/
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