Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 41 GGO
Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Landesrecht Niedersachsen

D. – Normsetzung, Verkündung

Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: GGO
Gliederungs-Nr.: 11120
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 41 GGO – Rechtsförmlichkeit

Gesetz- und Verordnungsentwürfe werden von der Staatskanzlei auf ihre Rechtsförmlichkeit überprüft und überarbeitet.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/GGO,NI - Gemeinsame Geschäftsordnung/§§ 38 - 43, D. - Normsetzung, Verkündung/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.