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Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) Gesetz Nr. 1069
Landesrecht Saarland
Titel: Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) Gesetz Nr. 1069
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: LWaldG
Gliederungs-Nr.: 790-14
Normtyp: Gesetz

Waldgesetz für das Saarland
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
Gesetz Nr. 1069

Vom 26. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 1009)

Zuletzt geändert durch Artikel 161 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Funktion des Waldes; Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentumsarten3
Waldbesitzer4
  
Zweiter Abschnitt  
Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungsmaßnahmen  
  
Aufgaben und Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung5
Forstliche Rahmenpläne6
Sicherung der Funktion des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben7
  
Dritter Abschnitt  
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes  
  
Erhaltung des Waldes8
Erstaufforstung9
(aufgehoben)10
Grundsätze für die Bewirtschaftung des Waldes11
Verbot von Kahlhieben12
Periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne13
Nachbarpflichten und Nachbarschutz14
Benutzung fremder Grundstücke15
Waldschutz16
Nutzungsrechte und Nebennutzungen17
Abfallentsorgung18
  
Vierter Abschnitt  
Schutz- und Erholungswald  
  
Schutzwald19
Erholungswald20
Naturwaldzellen20a
Waldschutzgebiete20b
Förmliches Verfahren vor Erlass von Rechtsverordnungen21
Einzelmaßnahmen zur Förderung der Erholungsfunktion des Waldes22
  
Fünfter Abschnitt  
Entschädigungen und Aufwendungsersatz  
  
Entschädigungen23
Aufwendungsersatz24
  
Sechster Abschnitt  
Bestimmungen über das Betreten des Waldes  
  
Betreten des Waldes25
Sperren von Waldflächen26
Reiten im Wald27
  
Siebenter Abschnitt  
Sonderbestimmungen für den Staatswald  
  
Zielsetzung für den Staatswald28
  
Achter Abschnitt  
Sonderbestimmungen für den Gemeindewald  
  
(aufgehoben)29
Periodische Betriebspläne30
Wirtschaftspläne31
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes32
Forsttechnische Betriebsführung33
(aufgehoben)34
Mehreinschläge35
Sonderhiebe36
Kostenerstattung37
(aufgehoben)38
(aufgehoben)39
  
Neunter Abschnitt  
Sonderbestimmungen für den Privatwald  
  
Betreuung des Privatwaldes40
Bewirtschaftung des Privatwaldes41
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse42
  
Zehnter Abschnitt  
Organisation und Aufgaben der Forstbehörden, Forstaufsicht  
  
Forstbehörde; Ermächtigung43
(aufgehoben)44
(aufgehoben)45
(aufgehoben)46
Forstaufsicht; Aufgaben der Forstbehörde; Betretungsrecht47
Anordnung der Forstbehörde48
Polizeibefugnisse von Forstbeamten49
  
Elfter Abschnitt  
Bußgeldbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten50
  
Zwölfter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Staatliche Beihilfen51
Übergangsregelung52
Aufhebung und Änderung bestehender Vorschriften53
Verweisung54
Inkrafttreten55
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LWaldG,SL - Landeswaldgesetz/
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