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Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremKrhG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)

Vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1444)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Ziele2
Sicherstellung der Krankenhausversorgung3
Zuständige Behörde4
  
Zweiter Abschnitt  
Krankenhausplan  
  
Ziele und Inhalte des Krankenhausplans5
Aufnahme in den Krankenhausplan6
Mitwirkung der Beteiligten7
Rücknahme und Widerruf der Aufnahme in den Krankenhausplan8
  
Dritter Abschnitt  
Krankenhausförderung  
  
Allgemeine Förderungsbestimmungen9
Investitionsprogramm10
Pauschale Investitionsförderung11
Einzelförderung von Investitionen12
Investitionsförderung von Ausbildungsstätten13
Zuschlag14
Ausgleich für Eigenmittel15
Ausgleichszahlung bei Schließung oder Umstellung auf andere Aufgaben16
Sicherung der Zweckbindung und Nebenbestimmungen17
Widerruf von Bescheiden, Erstattung und Verzinsung18
Verwendungsnachweis19
Investitionsförderung bei Modellvorhaben20
  
Vierter Abschnitt  
Grundsätze der Krankenhausbehandlung  
  
Leistungspflicht der Krankenhäuser21
Rechte von Patientinnen und Patienten22
Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf23
Aufgaben des Krankenhausträgers24
Zusammenarbeit der Krankenhäuser25
Zusammenarbeit der Berufsgruppen26
Großschadensereignisse und außergewöhnliche Situationen27
  
Fünfter Abschnitt  
Patientenschutz und Patientensicherheit  
  
Fehlermeldesystem28
Konferenzen29
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher30
  
Sechster Abschnitt  
Qualitätssicherung  
  
Qualitätsstandards, Qualitätsbeauftragte oder Qualitätsbeauftragter31
Einhaltung der Hygienegrundsätze32
  
Siebter Abschnitt  
Rechtsaufsicht  
  
Rechtsaufsicht33
Maßnahmen der Rechtsaufsicht34
Unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt35
  
Achter Abschnitt  
Datenschutz  
  
Anwendungsbereich36
Definition37
Verarbeitung38
Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken39
Übermitteln von Patientendaten an Stellen außerhalb des Krankenhauses40
Datenverarbeitung im Auftrag41
Betriebsaufgabe42
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung43
  
Neunter Abschnitt  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten44
  
Zehnter Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Übergangsregelungen45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten46


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremKrhG,HB - Bremisches Krankenhausgesetz/
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