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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NAbgG
Gliederungs-Nr.: 11110030000000
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages
(Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)

In der Fassung vom 20. Juni 2000 (Nds. GVBl. S. 129 - VORIS 11110 03 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 119)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Rechtsstellung der Abgeordneten  
  
Erwerb und Verlust des Mandats1
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Unvereinbarkeit5
  
Zweiter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten  
  
Grundentschädigung6
Aufwandsentschädigungen7
Reisekostenentschädigung, Allgemeines8
Entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen9
Fahrkosten10
Tagegeld11
Übernachtungsgeld12
Leistungen für Krankheits-, Pflege- und Notfälle13
Wegfall und Kürzung der Entschädigungen14
(weggefallen)15
  
Dritter Teil  
Entschädigung der früheren Abgeordneten und der Hinterbliebenen  
  
Übergangsgeld16
Kürzung und Wegfall des Übergangsgeldes17
Voraussetzungen der Altersentschädigung 18
Zahlung der Altersentschädigung 19
Höhe der Altersentschädigung 20
Altersentschädigung bei Gesundheitsschäden20a
Versorgungsabfindung 21
Leistungen im Todesfall22
Witwen- und Waisenentschädigung 23
Versorgungsausgleich23a
Leistungen für Krankheits-, Pflege- und Notfälle, Unterstützungen24
  
Vierter Teil  
Ergänzende Vorschriften  
  
Überprüfung der Entschädigungen25
(weggefallen)26
Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten27
Verhaltensregeln27a
Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik27b
Professoren28
Mitglieder der Volksvertretungen anderer Länder29
  
Fünfter Teil  
Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen  
  
Fraktionen30
Zuschüsse an Fraktionen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs31
Weitere Leistungen an Fraktionen32
Buchführung33
Rechnungslegung der Fraktionen33a
Veröffentlichung33b
Rückgewähr33c
Rechnungsprüfung33d
  
Sechster Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
(weggefallen)34
(weggefallen)35
Übergangsvorschriften für die Entschädigung der früheren Abgeordneten und der Hinterbliebenen36
Übergangsvorschriften zu den geänderten Alters-, Witwen- und Waisenentschädigungen36a
Übergangsvorschrift für das Zusammentreffen von Ansprüchen überlebender Ehegatten und überlebender Lebenspartner 36b
Übergangsvorschriften für Abgeordnete aus dem öffentlichen Dienst37
Besteuerung38
In-Kraft-Treten 39


/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NAbgG,NI - Niedersächsisches Abgeordnetengesetz/
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