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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/DSchG,NI - Denkmalschutzgesetz/§§ 36 - 41, Neunter Teil - Schluss- und Übergangsvorschriften/
Dokument
§ 38 DSchG
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Landesrecht Niedersachsen
Neunter Teil – Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 38 DSchG – Änderung der Niedersächsischen Bauordnung
Änderung hier nicht wiedergegeben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/DSchG,NI - Denkmalschutzgesetz/§§ 36 - 41, Neunter Teil - Schluss- und Übergangsvorschriften/
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