Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 54 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland

IX. Abschnitt – Sitzungsbericht

Titel: Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: GO LT,SL
Gliederungs-Nr.: 1100-2
Normtyp: Gesetz

§ 54 GO LT – Inhalt des Sitzungsberichtes

Über jede Sitzung des Landtages wird ein Bericht angefertigt. Er enthält die Inhaltsübersicht, die Wiedergabe alles Gesprochenen nach kurzschriftlicher Aufnahme, die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung, Angaben über Beginn, etwaige Unterbrechungen und Schluss der Sitzung.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/§§ 54 - 55, IX. Abschnitt - Sitzungsbericht/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.