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Treffer 41 - 49 von 6041
  • § 35 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 36 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 37 AbgG, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...

  • § 38 AbgG, Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 39 AbgG, Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.08.1987

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 40 AbgG, Versorgungsabfindung

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 41 AbgG, Anrechnung früherer Versorgungsbezüge

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 42 AbgG, Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG

  • § 43 AbgG, Unterstützung für ehemalige Abgeordnete

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Fünfter Teil – Übergangsregelung, In-Kraft-Treten → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: AbgG