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§ 67 BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) 
Bundesrecht

Vierter Teil – Bodenordnung → Erster Abschnitt – Umlegung

Titel: Baugesetzbuch (BauGB) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BauGB
Gliederungs-Nr.: 213-1
Normtyp: Gesetz

§ 67 BauGB – Umlegungskarte

1Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. 2In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BauGB - Baugesetzbuch/§§ 1 - 135c, Erstes Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht/§§ 45 - 84, Vierter Teil - Bodenordnung/§§ 45 - 79, Erster Abschnitt - Umlegung/
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