Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/JKostG,HB - Justizkostengesetz/
Dokument
§ 11 JKostG
Bremisches Justizkostengesetz
Bremisches Justizkostengesetz
Landesrecht Bremen
§ 11 JKostG
Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Auslagen.
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145741,12
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145741,12
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.