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Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LfbG
Gliederungs-Nr.: 2030-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten
(Laufbahngesetz - LfbG)

Vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Abschnitt I  
Laufbahnrechtliche Grundlagen  
  
Anwendungsbereich1
Laufbahnen2
Laufbahnordnungsbehörden3
Leistungsgrundsatz4
Einstellung5
Ausschreibung und Auswahl6
Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahngruppe 17
Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahngruppe 28
Abweichungen vom Vorbereitungsdienst9
Erwerb der Befähigung10
Probezeit11
Laufbahnrechtliche Dienstzeit12
Beförderung13
Aufstieg14
Sonderregelungen für den Wechsel in die Laufbahngruppe 215
Laufbahnwechsel16
  
Abschnitt II  
Personalentwicklung, Ausbildung, Qualifizierung  
  
Personalentwicklung17
Qualifizierung18
Führungskräftequalifizierung19
Ausbildungseinrichtungen, Ausbildung20
Verwaltungsakademie21
  
Abschnitt III  
Sonstige Bewerberinnen und sonstige Bewerber  
  
Beamtinnen und Beamte anderer Dienstherren22
Bewerberinnen und Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum23
Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Berlin23a
Freie Bewerberinnen und freie Bewerber24
  
Abschnitt IV  
Leistungsbewertung  
  
Schwerbehinderte Menschen25
Dienstliche Beurteilungen26
Inhalt der Beurteilungen27
Bewertungen von Ausbildungs- und Prüfungsleistungen28
  
Abschnitt V  
Sondervorschriften  
  
Nähere Regelungen29
Ausnahmegenehmigungen des Landespersonalausschusses30
Abweichende Regelungen31
(weggefallen)32
Besondere Ämter33
Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug34
Feststellung des gleichwertigen Bildungsstandes35
  
Abschnitt VI  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Überleitungsregelung für bestehende Beamtenverhältnisse36
Übergangsregelung für das Beamtenverhältnis auf Probe37
Übergangsbestimmungen für den Aufstieg und den Laufbahnwechsel38
Bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen39
Ausführungsvorschriften40
Übertragung von Befugnissen41
  
Anlagen  
  
Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den Laufbahnfachrichtungen nach § 2 Absatz 2
(zu § 36 Absatz 1)
Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel I des Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LfbG,BE - Laufbahngesetz/
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