Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NVersRücklG,NI - Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz/
Dokument
§ 7 NVersRücklG
Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Landesrecht Niedersachsen
§ 7 NVersRücklG – Vermögenstrennung
Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes getrennt zu halten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NVersRücklG,NI - Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173145,8
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173145,8
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.