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Verordnung über die Verfahren der Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Studienplatzvergabeverordnung Stiftung)
Landesrecht Berlin
Titel: Verordnung über die Verfahren der Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Studienplatzvergabeverordnung Stiftung)
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: StudVVO-Stift,BE
Gliederungs-Nr.: 221-19-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Verfahren der Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung
(Studienplatzvergabeverordnung Stiftung)

Vom 2. Dezember 2019 (GVBl. S. 756) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 2023 (GVBl. S. 238)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
  
Zweiter Abschnitt  
Grundständige Studiengänge  
  
Erster Unterabschnitt  
Dialogorientiertes Serviceverfahren  
  
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
  
Zweiter Unterabschnitt  
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Verfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl für ein Zweitstudium12
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten13
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags (Abiturbestenquote)14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags (zusätzliche Eignungsquote)15
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsvertrags (Auswahlverfahren der Hochschulen)16
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten17
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs18
Teilstudienplätze19
Bescheide20
(weggefallen)21
  
Anlagen  
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium (zu § 12 Absatz 2 Satz 2)Anlage 1
Ermittlung der Durchschnittsnote (zu § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)Anlage 2
Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (zu § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)Anlage 3
Ermittlung des Prozentrangs (zu § 16 Absatz 2)Anlage 4
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung über die Umsetzung der neuen Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen nach dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 2. Dezember 2019 (GVBl. I S. 756)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/StudVVO-Stift,BE - Studienplatzvergabeverordnung Stiftung/
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