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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Nds. ArbZVO,NI - Niedersächsische Arbeitszeitverordnung/
Dokument
§ 10 Nds. ArbZVO
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds. ArbZVO)
Landesrecht Niedersachsen
§ 10 Nds. ArbZVO – Ermächtigung
Die Ermächtigung zur Regelung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes wird auf das Innenministerium übertragen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Nds. ArbZVO,NI - Niedersächsische Arbeitszeitverordnung/
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