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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: BremAbgG,HB
Gliederungs-Nr.: 1100-a-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(Bremisches Abgeordnetengesetz)

Vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl. S. 209)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl. S. 94)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft in der Bremischen Bürgerschaft  
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
  
Zweiter Teil  
Mitgliedschaft in der Bremischen Bürgerschaftund Beruf  
  
Mandatsausübung2
Ordnungsgeld und Sitzungsausschluss2a
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
  
Dritter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung  
  
1. Abschnitt  
Leistungen an Abgeordnete  
  
Entschädigung5
Anpassung der Entschädigung6
(weggefallen)6a
(weggefallen)7
(weggefallen)8
(weggefallen)9
Reisekostenentschädigung10
Leistungen an Abgeordnete mit Behinderungen10a
  
2. Abschnitt  
Leistungen nach Ausscheiden aus der BremischenBürgerschaft  
  
(weggefallen)11
Altersversorgung12
(weggefallen)13
(weggefallen)14
Gesundheitsschäden15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
  
3. Abschnitt  
Besondere Zuschüsse  
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits- und Pflegefällen und sonstige Leistungen20
(weggefallen)21
(weggefallen)22
  
4. Abschnitt  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrererEinkünfte  
  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Einkünfte23
  
5. Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften  
  
(weggefallen)24
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften25
Verzicht, Übertragbarkeit26
  
Vierter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes  
  
Wahlvorbereitungsurlaub27
Unvereinbare Ämter28
Dienstrechtliche Auswirkungen bei Vereinbarkeit von Amt und Mandat29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
Berufs- und Betriebszugehörigkeit32
Beförderungsverbot33
Gesetzgebende Körperschaften anderer Länder34
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Land Bremen35
  
Fünfter Teil  
Fraktionen  
  
Fraktionsbildung36
Rechtsstellung37
Aufgaben38
Organisation39
Geld- und Sachleistungen40
Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchführung41
Rechnungslegung42
Rechnungsprüfung43
Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation44
Durchführung der Liquidation44a
Abschluss der Liquidation44b
Zusammenschlüsse fraktionsloser Abgeordneter45
  
Sechster Teil  
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften,Inkrafttreten  
  
Beraterverträge46
Abführung verbotener Zuwendungen46a
Verhaltensregeln46b
(weggefallen)46c
(weggefallen)47
(weggefallen)48
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes49
(weggefallen)50
(weggefallen)51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
Übergangsregelungen55a
Nichtanpassung der Entschädigung55b
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts, Außer-Kraft-Treten56


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremAbgG,HB - Bremisches Abgeordnetengesetz/
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