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Anlage 1 AZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Landesrecht Berlin

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: AZVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-9
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 AZVO – Wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrer
Anlage zu §1 Abs. 3 AZVO

1.Grundschulen, Krankenanstalten, Grundstufen der Gesamtschulen, der Integrierten Sekundarschulen und der Gemeinschaftsschulen (einschließlich John-F.-Kennedy-Schule)28
 Beo-Klassen, soweit die Lehrkraft dort überwiegend tätig ist27
 Sonderklassen für körperbehinderte Kinder sowie Sprachheilklassen27
2.Hauptschulen27
3.Realschulen27
4.Gymnasien26
 Französisches Gymnasium26
5.Gesamtschulen, Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen (ohne Grundschulteil)26
 John-F.-Kennedy-Schule26
6.Abendgymnasien25
 Kollegs an VHS25
 Berlin-Kolleg25
 Studienkollegs für ausländische Studierende25
7.Sonderschulen27
 Gehörlosenschule und Blindenbildungsanstalt25
8.Schulen in Heimen25
9.Berufsfeldbezogene Oberstufenzentren26
 Berufs- Berufsfach-, Fachober-, Fachschulen26
 Berufsbildende Schulen mit sonderpädagogischer Prägung25
10.Bei den Lehrern für Fachpraxis entfallen auf die Erteilung von fachpraktischem Unterrichtregelmäßig32
 Stunden 


/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/AZVO,BE - Arbeitszeitverordnung/Anhang/
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