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§ 14 AZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Landesrecht Berlin
Titel: Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: AZVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-9
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 14 AZVO – Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die hauptamtlich tätigen Beamten. Die Arbeitszeit der übrigen Beamten richtet sich nach dem dienstlichen Bedürfnis.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/AZVO,BE - Arbeitszeitverordnung/
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