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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Bundesrecht
Titel: Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-5
Normtyp: Gesetz

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) (1)

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)

Zuletzt geändert durch Artikel 25 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Personalvertretungen im Bundesdienst  
  
Kapitel 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Ausschluss abweichender Regelungen3
Begriffsbestimmungen4
Gruppen von Beschäftigten5
Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen6
Verselbstständigung von Nebenstellen und Dienststellenteilen7
Vertretung der Dienststelle8
Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen9
Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot10
Schweigepflicht11
Unfallfürsorge12
  
Kapitel 2  
Personalrat  
  
Abschnitt 1  
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats  
  
Bildung von Personalräten13
Wahlberechtigung14
Wählbarkeit15
Zahl der Personalratsmitglieder16
Sitzverteilung auf die Gruppen17
Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter18
Wahlgrundsätze und Wahlverfahren19
Wahlvorschläge20
Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat21
Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung22
Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle23
Aufgaben des Wahlvorstands24
Schutz und Kosten der Wahl25
Anfechtung der Wahl26
  
Abschnitt 2  
Amtszeit  
  
Zeitpunkt der Wahl, Amtszeit27
Vorzeitige Neuwahl28
Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen29
Ausschluss eines Mitglieds und Auflösung des Personalrats30
Erlöschen der Mitgliedschaft31
Ruhen der Mitgliedschaft32
Eintritt von Ersatzmitgliedern33
  
Abschnitt 3  
Geschäftsführung  
  
Vorstand34
Vorsitz35
Anberaumung von Sitzungen36
Teilnahme- und Stimmrecht sonstiger Personen37
Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit38
Beschlussfassung39
Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und in Gruppenangelegenheiten40
Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung41
Aussetzung von Beschlüssen42
Protokoll43
Geschäftsordnung44
Sprechstunden45
Kosten der Personalratstätigkeit46
Sachaufwand und Büropersonal47
Bekanntmachungen und Aushänge48
Verbot der Beitragserhebung49
  
Abschnitt 4  
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder  
  
Ehrenamtlichkeit50
Versäumnis von Arbeitszeit51
Freistellung52
Auswahl der freizustellenden Mitglieder53
Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen54
Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung55
Besonderer Schutz der Auszubildenden56
  
Kapitel 3  
Personalversammlung  
  
Zusammensetzung, Leitung, Teilversammlung57
Nichtöffentlichkeit, Teilnahmerechte58
Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung59
Zeitpunkt, Dienstbefreiung, Bezüge, Fahrtkosten60
Befugnisse61
  
Kapitel 4  
Beteiligung des Personalrats  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Allgemeine Aufgaben62
Dienstvereinbarungen63
Durchführung der Entscheidungen64
  
Abschnitt 2  
Unterrichtungs- und Teilnahmerechte, Datenschutz  
  
Monatsgespräch65
Informationspflicht der Dienststelle66
Beratende Teilnahme an Prüfungen67
Hinzuziehung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung68
Datenschutz69
  
Abschnitt 3  
Mitbestimmung  
  
Unterabschnitt 1  
Verfahren der Mitbestimmung  
  
Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat70
Stufenverfahren71
Anrufung der Einigungsstelle72
Bildung und Zusammensetzung der Einigungsstelle73
Verfahren der Einigungsstelle74
Bindung an die Beschlüsse der Einigungsstelle75
Vorläufige Maßnahmen76
Initiativrecht des Personalrats77
  
Unterabschnitt 2  
Angelegenheiten der Mitbestimmung  
  
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten78
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten79
Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten80
  
Abschnitt 4  
Mitwirkung  
  
Unterabschnitt 1  
Verfahren der Mitwirkung  
  
Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat81
Stufenverfahren82
Vorläufige Maßnahmen83
  
Unterabschnitt 2  
Angelegenheiten der Mitwirkung  
  
Angelegenheiten der Mitwirkung84
Ordentliche Kündigung85
  
Abschnitt 5  
Anhörung  
  
Außerordentliche Kündigung und fristlose Entlassung86
Weitere Angelegenheiten der Anhörung87
  
Kapitel 5  
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat  
  
Abschnitt 1  
Bildung und Beteiligung der Stufenvertretungen  
  
Errichtung88
Wahl und Zusammensetzung89
Amtszeit und Geschäftsführung90
Rechtsstellung91
Zuständigkeit92
  
Abschnitt 2  
Bildung und Beteiligung des Gesamtpersonalrats  
  
Errichtung93
Anzuwendende Vorschriften94
Zuständigkeit95
  
Kapitel 6  
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte  
  
Zusammensetzung, Amtszeit, Teilnahmerechte96
Geschäftsführung und Rechtsstellung97
Stellungnahmerecht bei ressortübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen98
  
Kapitel 7  
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung  
  
Errichtung99
Wahlberechtigung und Wählbarkeit100
Größe und Zusammensetzung101
Wahl, Amtszeit und Vorsitz102
Aufgaben103
Zusammenarbeit mit dem Personalrat104
Anzuwendende Vorschriften105
Jugend- und Auszubildendenversammlung106
Stufenvertretungen107
  
Kapitel 8  
Gerichtliche Entscheidungen  
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes108
Bildung von Fachkammern und Fachsenaten109
  
Kapitel 9  
Sondervorschriften  
  
Abschnitt 1  
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige  
  
Grundsatz110
Bundespolizei111
Bundesnachrichtendienst112
Bundesamt für Verfassungsschutz113
Bundesagentur für Arbeit und andere bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung114
Deutsche Bundesbank115
Deutsche Welle116
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung117
  
Abschnitt 2  
Dienststellen des Bundes im Ausland  
  
Grundsatz118
Allgemeine Regelungen119
Vertrauensperson der lokal Beschäftigten120
Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Ausnahme der Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts121
Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts122
Ergänzende Regelungen für die Dienststellen des Bundesnachrichtendienstes123
Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung124
  
Abschnitt 3  
Behandlung von Verschlusssachen  
  
Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren125
  
Teil 2  
Für die Länder geltende Vorschriften  
  
Anwendungsbereich126
Besonderer Schutz von Funktionsträgern127
Beteiligung bei Kündigungen128
  
Teil 3  
Schlussvorschriften  
  
Verordnungsermächtigung129
Übergangsregelung für bestehende Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Personalvertretungen130
Übergangsregelung für die Personalvertretungen in den Ländern131
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes * vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)

*

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 29).

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82 vom 22.3.2001, S. 16).

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22) und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).



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